1. VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
(2) A contractual relationship shall only come into existence upon acceptance of a written order; declarations by fax, telex or e-mail shall suffice for compliance with the written form requirement. Until then, any offers made by us are non-binding.
(3) Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im Einzelnen von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als der jeweilige Vertragsinhalt nicht durch gesonderte Vereinbarungen schriftlich anderslautend geregelt wurde, wobei insbesondere die Bestimmungen über Preise, Liefermodalitäten etc. durch die jeweils gültigen Preisblätter geregelt sind.
2. LIEFERUNG
(1) Delivery dates for goods shall be deemed to have been met when they have left the Contractor's works or, in the case of a drop shipment, the subcontractor's works. Performance deadlines shall be deemed to have been met if we or our subcontractor have started to perform the service. In cases in which the delivery or service cannot be carried out or completed through no fault of our own or for reasons on the part of the customer, readiness for dispatch or readiness to perform shall suffice for the fulfillment of the contract on our part.
Grundlegende Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen durch uns ist ferner, dass sämtliche vom Besteller zu beschaffenden Informationen, technischen und sonstigen Angaben sowie allfällige Genehmigungen rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen.
(2) Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser Verschulden mehr als 6 Wochen überschritten und wird eine vom Besteller danach schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem Falle an den Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Besteller, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen, vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig.
If a delivery or service is divisible, the right of withdrawal shall only apply to the outstanding deliveries or services.
(3) In the case of deliveries of goods, the risk shall pass to the customer when the goods are handed over to the carrier, irrespective of whether we carry out the transportation ourselves or a third party does so. In the event of delay in shipment due to our fault, the risk shall pass to the customer on the day the goods are ready for shipment.
(4) We are entitled, but not obliged, to insure the goods to be shipped against transportation risks of all kinds at the customer's expense. This, as well as a possible assumption of the transportation costs, has no influence on the transfer of risk.
(5) We are entitled to make partial deliveries or render partial services. In the absence of a separate agreement, we shall be entitled to invoice individual partial deliveries plus the respective statutory value added tax.
(6) Zum Begriff „höhere Gewalt“ zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln.
If such events last longer than 6 weeks or if an end to these hindrances is not foreseeable for more than 6 weeks, both contracting parties shall be entitled to withdraw from the contract in whole or in part. Each contracting party shall hand over to the other what it has received in the meantime; claims for damages by the customer are excluded in these cases.
(7) Der Besteller wird bei Empfang der jeweiligen Sendung (Hardware oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau überprüfen.
(8) Staatliche Ausfuhr- oder Durchfahrbestimmungen, auch wenn diese ausländischen Ursprungs sind, sind striktest einzuhalten.
(9) Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder englischer Sprache geliefert. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation genügt die Versendung auf dem Post- und/oder elektronischen Wege.
(10) Für Schäden an rückgesendeten Waren haftet der Kunde. Eine Transportversicherung für Rücksendungen wird dem Kunden dringend empfohlen, aber von uns nicht getragen!
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Angeboten festgelegt. Alle in den Angeboten angegebenen Einzelpreise sind Nettopreise; die Summe ist netto und brutto in Euro frei Versandstelle angegeben. Sämtliche Versandkosten sowie insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie allfällige Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert und vom Besteller anerkannt.
(2) Bei währungs- oder herstellerbedingten Preiserhöhungen sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, die Preise zu verändern. Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
(3) The invoices issued by us are to be paid promptly and without any deductions. Notwithstanding any provision or dedication of the customer to the contrary, payments shall be credited against the oldest outstanding invoices. In the absence of a separate written agreement, bills of exchange or checks will not be accepted by us on account of payment.
(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir pro Jahr einen Zinssatz von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Mahnschreiben werden mit einer Pauschale von EUR 40,00 verechnet.
(5) Under no circumstances shall the customer be entitled to offset against existing or alleged counterclaims or to withhold due payments for any reason whatsoever, in particular due to alleged counterclaims.
4. GEWÄHRLEISTUNG
(1) Für Hardware: Wir leisten Gewähr für Mängel am Material oder für die technische Funktion, wobei sich unsere diesbezügliche Haftung auf Nachbesserung oder Nachlieferung beschränkt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, umfasst die Gewährleistung der bestellten und gelieferten Ware nur solche Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren; später auftretende Mängel (z.B. durch falsche Lagerung oder Handhabung) sind von jeder Haftung unsererseits ausgeschlossen. Bei Drittlieferungen sind wir berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung unsere gegen den Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. Ein Ersatzgerät für den Zeitraum der Nachbesserung oder Nachlieferung wird von uns in keinem Fall gestellt, wobei wir uns vorbehalten, das defekte Gerät für eine eventuelle Rücksendung an das jeweilige Werk oder den jeweiligen Lieferanten vom Besteller zurückzufordern (hierbei gelten die Vereinbarungen aus 2.). Bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Bestellers hat ein entdeckter Mangel unverzüglich, jedenfalls binnen 14 Tagen, gerügt zu werden.
(2) Für Software: Ergänzend zu den obigen Bestimmungen gilt als vereinbart, daß wir nur in dem mit dem Hersteller vereinbarten Umfang Gewähr leisten. Mangels besonderer Bestimmungen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Gewährleistungsbestimmungen für Hardware sind auch für Software analog anzuwenden; für eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leisten wir Gewähr nur in dem Umfang, der aufgrund der Angaben des Bestellers von uns ausdrücklich zugesagt wurde. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt.
5. SONSTIGE HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
(1) Über die unter 4. hinausgehenden Gewährleistungsansprüche haften wir nicht. Insbesondere haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich des Bestellers, auch nicht für Folgeschäden jeder Art. Dieser Haftungsausschluss ist jedoch nicht gültig bei vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei auffallend grober Sorglosigkeit oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.
(4) Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter (wie z.B. Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Copyrights, Musterschutz etc.). Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen.
(5) Der Besteller haftet dafür, daß die Verwendungsbeschränkungen bzw. Anweisungen des Herstellers in Bezug auf die gelieferte Hardware und/oder Software genauestens eingehalten werden und hält uns diesbezüglich für schad- und klaglos. Derartige Anweisungen des Herstellers oder von unserer Seite können sich insbesondere auf Beschränkungen in der Verwendung der gelieferten Waren (Leistungen) erstrecken.
(6) In allen Fällen, in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhaft unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfangene Entgelt.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten sowie an den aus der Be- oder Verarbeitung entstehenden Produkten bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor.
(2) Our retention of title shall also apply to those sums of money which are received by the customer as a result of the sale of the goods (services) supplied by us. The customer is obliged to keep the sums of money separately.
7. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
(1) Allfällige Entwürfe dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
(2) Bei Verstoß gegen Punkt (1) hat uns der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
(3) Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht (im Sinne einer Werknutzungsbewilligung nach § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) übertragen. In jedem Fall bleiben wir, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht (im Sinne eines Werknutzungsrechtes nach § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) eingeräumt haben, berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
(4) Any transfer of the rights of use to third parties requires a written agreement between us and the client. The rights of use shall only be transferred to the client after full payment of the remuneration.
(5) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
(6) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind uns spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
8. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
9. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
(1) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien (1210 Wien) vereinbart.
(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
10. HERAUSGABE VON DATEN
(1) We are not obliged to hand over data carriers, files and data. If the client wishes us to make data carriers, files and data available to him, this must be agreed in writing and paid for separately.
(2) If we have provided the client with data carriers, files and data, these may only be changed with our consent.
(3) The client shall bear the risk and costs of transporting data carriers, files and data online and offline (for more information see 2.).
(4) We shall not be liable for defects in data carriers, files and data except in cases of intent and gross negligence. Our liability is excluded for defects in data carriers, files and data that arise during data import onto the client's system.
10. MITWIRKUNGSPFLICHT UND VORLAGEN
(1) We shall have freedom of design within the scope of the order. If the client wishes to make changes during or after production, he shall bear the additional costs.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so sind wir berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind wir ebenfalls berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
(3) The client warrants that it is authorized to use all templates provided to us and that these templates are free from third-party rights. If, contrary to this assurance, he is not authorized to use them or if the templates are not free of third-party rights, the client shall indemnify us against all third-party claims for compensation.
11. FREMDLEISTUNGEN
(1) Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
(2) Die vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch für eingesetzte Erfüllungsgehilfen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) All amendments and additions to contractual agreements must be recorded in writing for verification purposes. Notices of termination must be made in writing. Notifications that must be made in writing may also be made by e-mail.
(2) The customer's general terms and conditions shall not become part of the contract.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns und unserem Auftraggeber (im folgenden auch Besteller, Vertragspartner, Kunde oder Auftragnehmer genannt) abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
13. ANHANG
Der beigeschlossene Anhang bildet einen integralen Bestandteil dieser AGB und gilt mit deren Annahme als wirksam vereinbart:
Anhang: Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO für Allgemeine IT-Leistungen

